Oktober 2009:

Herr E. aus Nordenham rief den Tiersuchdienst an, denn seit dem 23.10.09 befand sich in seinem Garten ein Kater, der mit einer Vorderpfote humpelte.
Nachdem ich mir den Kater angesehen und ihn fotografiert hatte, riet ich Herrn E., im Tierheim anzurufen.
Schließlich musste der Kater tierärztlich behandelt werden und so brachte der Finder den Kater dann - nach Absprache mit dem Leiter des Tierheims, Herrn K. - zum Tierarzt.
Nachfragen in der Nachbarschaft des Fundortes ergaben lediglich, dass der Kater auch dort seit 2-3 Tagen gesehen worden war.

Die Tochter der Tierhalterin entdeckte ihn auf einem Plakat des Tiersuchdienstes Wesermarsch an der Litfasssäule bei Edeka in Nordenham - Mitte jeden Monats werden aktuelle Fund- und Suchmeldungen von uns dort ausgehängt. Nach einem Anruf beim Tiersuchdienst erfuhr diese Tochter nun, dass der Kater über den Tierarzt beim Tierheim gelandet sein musste.
Die Halterin Frau M. selbst hatte in den Tagen seit Verschwinden ihres Katers mehrfach versucht, beim Blexener Tierheim nachzufragen, jedoch immer nur Bandansagen gehört und nie jemanden angetroffen - auch nicht unter den angegebenen weiteren Nummern. Nun rief sie (im Beisein einer Zeugin) Herrn K. an und erreichte diesmal auch jemanden.

     

F r a u  K. ging ans Telefon, allerdings war keine normale Unterhaltung mit ihr möglich: H e r r  K. unterbrach aus dem Hintergrund fortwährend sowohl seine Ehefrau als auch die ohnehin schon aufgeregte Besitzerin des Fundkaters mit lauten Einwürfen.
Im Laufe des denkwürdigen Gesprächs wurde zuerst behauptet,

  • dass so eine Katze bei ihm nicht gelandet sei - unwahr;

  • danach, dass das doch schon länger als ein halbes Jahr her sei - unwahr;

  • danach, dass der Kater schon 3 Wochen lang beim Fundort herumgelaufen sei - unwahr;

  • danach, dass sie von Glück reden könne, dass der Kater am Fundort nicht überfahren worden war - was kann die Besitzerin für den Straßenverkehr am Fundort??

  • danach, dass ja auch Kosten angefallen wären, die wieder keiner übernehmen wolle - unwahr, denn Frau M. erklärte sich natürlich bereit, den entsprechenden Betrag zu zahlen;

  • danach hieß es plötzlich, sie solle froh sein, dass der Kater ein neues Zuhause bei einer alten Dame gefunden habe - schließlich sei der ja jetzt behindert - dazu gab es keine nähere Erklärung, eine Folge des leichten Humpelns?

Auf den Einwand, sie möchte aber dennoch ihren Kater zurück, wurde die perplexe Tierhalterin derart abgekanzelt, dass sie sich verstört verabschiedete und erst einmal auflegte.       

Am nächsten Tag versuchte sie es dann erneut: Sie möchte jetzt bitte ihren Kater zurück haben.
Worauf sie zu hören bekam, nein, kriegt sie nicht, man könne den der alten Frau nicht wieder wegnehmen - und sie solle ihm gefälligst nicht mehr auf die Nerven gehen.
Woraufhin Herr K. das Gespräch abrupt beendete und den Hörer auflegte.

Das wollte Frau M. nicht mit sich machen lassen, wandte sich mit Unterstützung des Tiersuchdienstes an das Ordnungsamt der Stadt Nordenham (dem das örtliche Tierheim untersteht) und erhielt dort die Auskunft, dass sie ihr Tier selbstverständlich zurückbekommen würde.

Bereits am nächsten Tag erhielt sie einen Anruf aus dem Rathaus und man nannte ihr den Termin der Übergabe, die allerdings nicht beim Tierheim, sondern in der Praxis des zuständigen Tierarztes stattfinden sollte.
Da sich Frau M. selbst an dem fraglichen Tag nicht frei nehmen konnte, ging ihre Tochter zum Termin. Auf unangemessen barsche Art wurden u.a. noch nach besonderen Kennzeichen des Katers gefragt, obwohl das alles längst im Vorfeld mit dem Ordnungsamt geklärt wurde und Frau M. auch durch Fotos belegen konnte, dass sie die rechtmäßige Tierhalterin war.

Die angefallenen Arztkosten wurden beglichen, danach endlich konnte der sehnlich erwartete "Kalli" wieder nach Hause, wo er seiner glücklichen Besitzerin zufrieden entgegenlief.

     
     
Das sagt das Gesetz dazu:     
     

Jeder Eigentümer kann sein Tier, egal ob Hund, Katze oder anderes Haustier, ein halbes Jahr lang zurückfordern.

Denn nach dem geltenden Gesetz im BGB § 973 ist das Tier noch immer eine "Fundsache" und kann rechtsgültig erst nach Ablauf von 6 Monaten (ab Datum der Fundmeldung) endgültig an ein neues Zuhause vermittelt werden.

In der Praxis wartet man aber nicht die vollen 6 Monate ab. Tierheime / Tierschutzvereine übernehmen im Auftrag der Kommune die "Verwahrung" der Tiere und versuchen in der Regel, die Tiere baldmöglichst - unter Vorbehalt der Eigentumsrechte - zu vermitteln.

Nicht zuletzt ist diese Vorgehensweise für die Fundtiere die beste Lösung: So wird ihnen ein allzu langer und oft traumatischer Aufenthalt in Tierheimen und Unterbringungsstationen erspart. In aller Regel folgen  s e r i ö s e  Tierschutzvereine und Tierheime den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.  und geben Fundtiere nur mit einem Abgabevertrag weiter, n a c h d e m  sie kastriert, gechipt und registriert worden sind.

Wenn Fundtiere bereits gekennzeichnet sind, wird man versuchen, den rechtmäßigen Halter zu ermitteln: Darum ist es so wichtig, Ihr Tier zu kennzeichnen und zu registrieren und das Haustierregister auch immer mit Ihren aktuellen Adressdaten zu versorgen, damit Sie tatsächlich gefunden werden können!

Und wenn Sie sich selbst mal ein Tier aus einem Tierheim oder einem Tierschutzverein ins Haus holen, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Abgabevertrag bekommen und dass das Tier bereits gechipt und bei Tasso oder einem anderen Haustierregister gemeldet ist:

So können Sie sicher sein, alles geht mit rechten Dingen zu und Sie haben es mit einer wirklich seriösen Organisation zu tun, die für die Tiere nur das Beste will - und auch für deren Menschen.