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Oktober 2009: Herr E.
aus Nordenham rief den Tiersuchdienst an, denn seit dem 23.10.09 befand
sich in seinem Garten ein Kater, der mit einer Vorderpfote humpelte. Die Tochter der Tierhalterin entdeckte ihn auf einem Plakat des
Tiersuchdienstes Wesermarsch an der Litfasssäule bei Edeka in Nordenham -
Mitte jeden Monats werden aktuelle Fund- und Suchmeldungen von uns dort
ausgehängt.
Nach einem Anruf beim Tiersuchdienst erfuhr diese Tochter nun, dass der Kater über den
Tierarzt beim Tierheim gelandet sein musste. |
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F r a u K. ging ans Telefon, allerdings war keine normale Unterhaltung mit
ihr möglich: H e r r K. unterbrach aus dem Hintergrund fortwährend sowohl
seine Ehefrau als auch die ohnehin schon aufgeregte Besitzerin des Fundkaters
mit lauten Einwürfen.
Auf den Einwand, sie möchte aber dennoch ihren Kater zurück, wurde die perplexe Tierhalterin derart abgekanzelt, dass sie sich verstört verabschiedete und erst einmal auflegte. Am nächsten Tag versuchte sie es dann erneut: Sie
möchte jetzt bitte ihren Kater zurück haben. Das wollte Frau M. nicht mit sich machen lassen, wandte sich mit Unterstützung des Tiersuchdienstes an das Ordnungsamt der Stadt Nordenham (dem das örtliche Tierheim untersteht) und erhielt dort die Auskunft, dass sie ihr Tier selbstverständlich zurückbekommen würde. Bereits am nächsten Tag erhielt sie einen Anruf aus
dem Rathaus und man nannte ihr den Termin der Übergabe, die allerdings
nicht beim Tierheim, sondern in der Praxis des zuständigen Tierarztes
stattfinden sollte. Die angefallenen Arztkosten wurden beglichen, danach endlich konnte der sehnlich erwartete "Kalli" wieder nach Hause, wo er seiner glücklichen Besitzerin zufrieden entgegenlief. |
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Das sagt das Gesetz dazu: | ||
Jeder Eigentümer kann sein Tier, egal ob Hund, Katze oder anderes Haustier, ein halbes Jahr lang zurückfordern. Denn nach dem geltenden Gesetz im BGB § 973 ist das Tier noch immer eine "Fundsache" und kann rechtsgültig erst nach Ablauf von 6 Monaten (ab Datum der Fundmeldung) endgültig an ein neues Zuhause vermittelt werden. In der Praxis wartet man aber nicht die vollen 6 Monate ab. Tierheime / Tierschutzvereine übernehmen im Auftrag der Kommune die "Verwahrung" der Tiere und versuchen in der Regel, die Tiere baldmöglichst - unter Vorbehalt der Eigentumsrechte - zu vermitteln. Nicht zuletzt ist diese Vorgehensweise für die Fundtiere die beste Lösung: So wird ihnen ein allzu langer und oft traumatischer Aufenthalt in Tierheimen und Unterbringungsstationen erspart. In aller Regel folgen s e r i ö s e Tierschutzvereine und Tierheime den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V. und geben Fundtiere nur mit einem Abgabevertrag weiter, n a c h d e m sie kastriert, gechipt und registriert worden sind. Wenn Fundtiere bereits gekennzeichnet sind, wird man versuchen, den rechtmäßigen Halter zu ermitteln: Darum ist es so wichtig, Ihr Tier zu kennzeichnen und zu registrieren und das Haustierregister auch immer mit Ihren aktuellen Adressdaten zu versorgen, damit Sie tatsächlich gefunden werden können! Und wenn Sie sich selbst mal ein Tier aus einem Tierheim oder einem Tierschutzverein ins Haus holen, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Abgabevertrag bekommen und dass das Tier bereits gechipt und bei Tasso oder einem anderen Haustierregister gemeldet ist: So können Sie sicher sein, alles geht mit rechten Dingen zu und Sie haben es mit einer wirklich seriösen Organisation zu tun, die für die Tiere nur das Beste will - und auch für deren Menschen. |